Teilnahmebedingungen für den Internationalen Violinwettbewerb Stuttgart der Guadagnini Stiftung

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer des Internationalen Violinwettbewerbs Stuttgart der Guadagnini Stiftung (nachfolgend auch „Wettbewerb“ genannt). Mit der Teilnahme am Wettbewerb durch Absenden des Online-Anmeldeformulars erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen sowie mit den hierin in Bezug genommenen Wettbewerbsbedingungen.

1. Veranstalter

Veranstalter des Internationalen Violinwettbewerbs Stuttgarts ist die Guadagnini Stiftung, Postfach 150502, 70077 Stuttgart (nachfolgend „Guadagnini Stiftung“). Der Wettbewerb erfolgt in Kooperation mit der HMDK Staatliche Hochschule für Musik und darstellende Kunst Stuttgart (nachfolgend „HMDK Stuttgart“).

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Violinistinnen und Violinisten aller Nationalitäten, die zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses nicht älter als 28 Jahre sind! Maßgeblich hierfür ist der Geburtsstichtag gemäß der Bestimmungen für den jeweiligen Wettbewerb (nachfolgend „Wettbewerbsbestimmungen“).

Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind jedoch Violinistinnen und Violinisten, deren aktuelle Lehrerin beziehungsweise aktueller Lehrer der diesjährigen Jury des Internationalen Violinwettbewerbs Stuttgart angehören.

3. Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen (Vorauswahl)

Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt ab dem hierfür aus den Wettbewerbsbestimmungen ersichtlichen Anmeldungsstichtag ausschließlich via Online-Anmeldung über die Internetseite www.muvac.com. (muvac-Profil). Anmeldeschluss ist der in den Wettbewerbsbestimmungen genannte Stichtag. Verspätete oder unvollständige Anmeldungen werden nicht akzeptiert. Für die Online-Anmeldung muss das muvac-Profil folgende Informationen enthalten:

  • Persönliche Daten: Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und laden Sie Ihr Profilbild hoch.
  • Lebenslauf: Geben Sie unter "Lebenslauf" Ihren vollständigen Lebenslauf ein.
  • Erforderliche Dokumente
    Bitte laden Sie unter "Dokumente" die folgenden Daten hoch:

    1. "Portraitfoto": ein hochauflösendes Portraitphoto ohne Copyright (als jpg)
    2. "Ausweis oder Reisepass": Scan des Reisepasses oder des Personalausweises
    3. "Repertoire": ein Dokument mit dem geplanten Wettbewerbsrepertoire

  • Videos: Bitte laden Sie Ihre Bewerbungsvideos auf YouTube oder Vimeo hoch und fügen Sie sie unter "Videos" zu Ihrem muvac-Profil hinzu. Für die Vorauswahl benötigen wir entweder ein Video mit allen Aufnahmen oder drei separate mit den folgenden Stücken:1. Johann Sebastian Bach: 3. und 4. Satz aus einer der Sonaten für Violine Solo: BWV 1001, BWV 1003 oder BWV 10052. Niccolò Paganini: 2 Capricci aus 24 Capricci for Violine Solo, op.13. Wolfgang Amadeus Mozart: 1. Satz plus Kadenz aus einem der folgenden Konzerte für Violine und Orchester: KV 216, KV 218, KV 219. Die Aufnahme des Musikvideos muss ohne jede Nachbearbeitung in Bild und Ton erstellt werden. Dies muss durch den jeweiligen Aufnahmeleiter per Unterschrift bestätigt werden.

4. Durchführung des Wettbewerbs

Der Internationale Violinwettbewerb Stuttgart der Guadagnini Stiftung findet an den in den Wettbewerbsbestimmungen genannten Tagen in Stuttgart/Deutschland statt und wird in Kooperation mit der HMDK Stuttgart ausgerichtet. Alle Teilnehmer müssen sich am Vorabend des ersten Wettbewerbstages persönlich im aus den Wettbewerbsbedingungen ersichtlichen Wettbewerbsbüro in Stuttgart persönlich registrieren. Die Auftrittsreihenfolge der Teilnehmer wird an diesem Tag per Los bestimmt und bekannt gegeben. Der Wettbewerb besteht aus zwei Vorrunden sowie der Finalrunde. Die beiden Durchgänge der Vorrunden finden im Kammermusiksaal der HMDK Stuttgart jeweils mit Klavierbegleitung statt. Jedem Teilnehmer steht eine offizielle und für ihn unentgeltliche Klavierbegleitung zu, die ihm zusammen mit der Auslosung der Auftrittsreihenfolge zugeteilt wird. Die Teilnehmer dürfen auf eigene Kosten eine andere Klavierbegleitung einsetzen. Die Jury wählt nach Durchführung der ersten Vorrunde des Wettbewerbs 8 Teilnehmer für die zweite Vorrunde aus. Diese 8 Teilnehmer bestreiten die zweite Vorrunde, aus der die Jury die 4 Finalisten auswählt, die sodann die Finalrunde bestreiten. Die Entscheidung der Jury wird den Teilnehmern am Ende der jeweiligen Vorrunde mitgeteilt. Die Finalrunde findet im Konzertsaal der Stuttgarter HMDK statt. Die vier Finalisten werden im Rahmen der Finalrunde von den Stuttgarter Philharmonikern begleitet. Alle Wettbewerbsrunden sind für jedermann frei zugänglich und können auch via Livestream weltweit online mitverfolgt werden.

Für die Teilnahme am Wettbewerb ist keine Anmeldegebühr zu entrichten. Die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehenden Kosten trägt dieser selbst. Alle fristgemäß und vollständig eingegangenen Bewerbungen werden im Rahmen der Vorauswahl zum Wettbewerb durch die Jury ausgewertet. Hieraus werden 24 Teilnehmer zum Wettbewerb zugelassen. Über die Zulassung zum Wettbewerb werden alle Bewerber bis zum in den Wettbewerbsbestimmungen genannten Zeitpunkt per E-Mail benachrichtigt. Die zugelassenen Teilnehmer haben ihre Teilnahme am Wettbewerb bis zum in den Wettbewerbsbestimmungen genannten Stichtag per E-Mail an die Guadagnini Stiftung zu bestätigen.

5. Jury

Die Vorauswahl der Bewerber, die Zulassung zur zweiten Vorrunde und zum Finale sowie die Auswahl der Gewinner erfolgt durch eine von der Guadagnini Stiftung eingesetzte und ausgewählte Jury, die ihre Entscheidungen nach eigenem Ermessen trifft. Im Anschluss an die Finalrunde wählt die Jury die ersten drei Gewinner sowie den Gewinner des Sonderpreises des Wettbewerbs aus. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und unanfechtbar.

6. Preise, Abschlusskonzert und Preisverleihung

Die drei Gewinner des Wettbewerbs erhalten einen Geldpreis entsprechend der in den Wettbewerbsbestimmungen genannten Preise. Die Jury verleiht darüberhinaus einen Sonderpreis des Wettbewerbs. Eine Auszahlung von Gewinnen in bar, in Sachwerten, deren Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Teilnehmer kann auf seinen Gewinn verzichten, der dann zugunsten der Guadagnini Stiftung verfällt. Alle Preisträger sind verpflichtet, am Abschlusskonzert teilzunehmen und mitzuwirken. Der Gewinner des Wettbewerbs bestreitet zusammen mit dem Orchester das Abschlusskonzert. Die offizielle Preisverleihung erfolgt am Ende des Abschlusskonzerts.

7. Pflichten des Teilnehmers, Übertragung und Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten

Die Teilnehmer bestätigen mit der Einreichung ihrer Künstlerfotos und Bewerbungsvideos, dass diese frei von Rechten Dritter (bspw. Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechten mitwirkender Musiker) sind bzw. sie die für die Weitergabe bzw. Veröffentlichung erforderlichen Rechte innehaben. Mit der Anmeldung zum Wettbewerb räumen die Teilnehmer der Guadagnini Stiftung sowie deren Wettbewerbspartnern das Recht ein, zu Zwecken der Organisation, Bewerbung und Durchführung sowie Bekanntgabe der Ergebnisse und Preisträger des Wettbewerbs, die im Rahmen der Bewerbung eingereichten Künstlerfotos, Bewerbungsvideos sowie Name und biographischen Informationen, insbesondere der musikalische Werdegang, der Teilnehmer in sämtlichen Online- (z.B. Internetseite) und Offlinemedien (z.B. Print) unentgeltlich zu nutzen und zu veröffentlichen bzw. hierfür an Medienvertreter weiterzugeben. Darüber hinaus erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass alle Auftritte im Rahmen des Wettbewerbs online weltweit live übertragen und während des Wettbewerbs Foto-, Ton- und Videoaufnahmen („nachfolgend „Aufnahmen“) der Teilnehmer erstellt werden dürfen. Die Guadagnini Stiftung ist berechtigt, diese Aufnahmen für sämtliche der Guadagnini Stiftung erlaubten Zwecke, insbesondere für Werbe- und Kommunikationszwecke, zu nutzen und zu verwerten und/oder diese durch Dritte nutzen und verwerten zu lassen. Dies schließt alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien- und Nutzungsarten (insbesondere audio-visuelle Datenträger, Online- wie Offlinemedien, Fernseh, Rundfunk, Streaming, Download) ein. Soweit gesetzlich zulässig, übertragen bzw. räumen die Teilnehmer der Guadagnini Stiftung hierfür unentgeltlich sämtliche bei ihnen entstehenden Rechte an den Aufnahmen ein und zwar ausschließlich, unwiderruflich, übertragbar, unterlizenzierbar, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt. Ein Honoraranspruch für die Aufnahmen und die Weiterverwertung besteht nicht. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

8. Datenschutz

Die Guadagnini Stiftung verarbeitet die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer (wie z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bild- und Tonaufnahmen) gemäß den geltenden Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz. Sofern für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlich, können die Daten auch an die HDMK Stuttgart, an die Jury sowie an weitere Dienstleister, die mit der Verwaltung und Durchführung des Wettbewerbs durch die Guadagnini Stiftung beauftragt wurden, weitergegeben werden. Mit Anmeldung zum Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten sowie die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb her- und bereitgestellten Aufnahmen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Guadagnini Stiftung (in Online- sowie Offlinemedien) und ihrer offiziellen Wettbewerbspartner sowie Medienvertreter zur Berichterstattung über den Wettbewerb weitergegeben werden können. Eine erteilte Einwilligung ist jederzeit für die Zukunft gegenüber der Guadagnini Stiftung widerrufbar, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Die Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs.1 lit. b) DSGVO (Durchführung eines Vertragsverhältnisses), Art. 6 Abs.1 lit. a). DSGVO (Einwilligung) sowie Art. 6 Abs.1 lit. b) DSGVO (überwiegende berechtigte Interessen des Verantwortlichen). Ergänzend gelten die auf der Internetseite der Guadagnini Stiftung abrufbaren Datenschutzhinweise.

9. Haftung

Die Guadagnini Stiftung haftet in vollem Umfang bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die Guadagnini Stiftung nur für Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht in diesem Sinne ist eine Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Teilnehmer somit verlässt. In diesem Fall haftet die Guadagnini Stiftung jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt mit den notwendigen Abänderungen auch für die Mitarbeiter, Auftragnehmer und Erfüllungsgehilfen der Guadagnini Stiftung.

10. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Wettbewerbs, Wettbewerbsausschluss

Der Guadagnini Stiftung ist berechtigt, den Wettbewerb vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs der Guadagnini Stiftung liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für die Guadagnini Stiftung unzumutbar machen. Die Guadagnini Stiftung behält sich vor, Teilnehmer aus wichtigem Grund vom Wettbewerb auszuschließen, insbesondere wenn der dringende Verdacht oder Nachweis von Falschangaben, Manipulation, Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder sonstigen unerlaubten Handlungen vorliegt. Die Guadagnini Stiftung ist berechtigt, zugesprochene Preise abzuerkennen, wenn Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen, insbesondere Verstösse gegen die Bestimmung von Ziffer 10 Satz 2 nachgewiesen sind.

11. Sonstiges

Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Wettbewerb sind an die Guadagnini Stiftung zu richten. Der Rechtsweg hinsichtlich der Entscheidung über die Teilnahme und Preisträgerentscheidung ist ausgeschlossen. Für alle sonstigen Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Sofern ein Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat, ist als Gerichtsstand Stuttgart vereinbart, sofern nicht hinsichtlich der Gerichtsstandsvereinbarung über die Vereinbarung dieser Bedingungen hinaus weitere Formerfordernisse gelten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder sollte eine Regelungslücke bestehen, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder lückenhafte Regelung wird durch eine solche ersetzt bzw. ergänzt, die den Interessen der Guadagnini Stiftung und der Teilnehmer am nächsten kommt. Die Guadagnini Stiftung behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen, insbesondere an veränderte rechtliche und technische Verhältnisse, anzupassen. Die Bedingungen sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung online auf der Internetseite der Guadagnini Stiftung abrufbar. Im Zweifelsfall gilt der deutsche Text der Teilnahmebedingungen.

Stand: Dezember 2019